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   BGH, 14.06.1982 - II ZR 127/81   

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https://dejure.org/1982,5909
BGH, 14.06.1982 - II ZR 127/81 (https://dejure.org/1982,5909)
BGH, Entscheidung vom 14.06.1982 - II ZR 127/81 (https://dejure.org/1982,5909)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 1982 - II ZR 127/81 (https://dejure.org/1982,5909)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch wegen Untergang eines Schiffs durch Überladung - Haftung des Frachtführers - Bestimmung des Absenders einer Ware im Schifffahrtsrecht - Deliktischer Schadensersatzanspruch wegen Eigentumsbeschädigung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BinnSchG § 7; BinnSchG § 58; BinnSchG § 59

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1982, 902
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.07.1960 - II ZR 209/58

    Haftungsausschluss zugunsten Dritter unter Zugrundelegung Allgemeiner

    Auszug aus BGH, 14.06.1982 - II ZR 127/81
    Es ist in der Rechtsprechung wie auch im Schrifttum seit langem anerkannt, daß der Frachtführer verpflichtet ist, fremdes Eigentum, das im Rahmen seiner Tätigkeit in seine Obhut gelangt ist, auch ohne vertragliche Beziehungen zu dem Eigentümer, sorgfältig zu behandeln (für den Frachtführer auf Binnengewässern vgl. Senatsurt. v. 7. Juli 1960 - II ZR 209/58, VersR 1960, 727, 730).
  • OLG Köln, 27.03.2001 - 3 U 183/00

    Deliktshaftung des Frachtführers gegenüber dem Absender

    Verletzt er diese Obliegenheit, so macht er sich auch einem Dritten gegenüber, der nicht sein Vertragspartner geworden ist, gemäß § 823 Abs. 1 BGB schadensersatzpflichtig (vgl. BGH VersR 1982, 902; Koller, Transportrecht, 4. Aufl., HGB, § 407 Rn. 43).

    Zum einen war die Zedentin in den Schutzbereich des Frachtvertrages miteinbezogen, zum anderen traf die Beklagte als Frachtführerin - wie oben bereits ausgeführt - die generelle Pflicht, fremdes Eigentum, das im Rahmen ihres Gewerbes in ihre Obhut gelangt war, sorgsam zu behandeln (vgl. BGH VersR 1982, 902).

  • OLG Köln, 16.01.2007 - 3 U 157/04

    Frachtführerhaftung nach taiwanesischem Recht und Haftung des ausführenden

    Eine deliktische Haftung der Beklagten zu 2) kommt einzig unter dem Aspekt der Verletzung einer Verpflichtung zur sorgfältigen Verwahrung der in Obhut genommenen Sendungen in Betracht (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 14.6.1982, II ZR 127/82, VersR 1982, 902; Wagner in Müko, BGB, 4.A., 2004, § 823 BGB, Rdnr.240).
  • LG Bonn, 01.10.2018 - 19 O 120/17

    Beförderungsvertrag; Frachtvertrag; Vertrag mit Schutzwirkungen zugunsten

    Außerdem trifft den gewerblichen Frachtführer kraft seines Berufes eine besondere Verpflichtung, fremdes Eigentum, das im Rahmen seines Gewerbes in seine Obhut gelange, sorgsam zu behandeln und zwar auch gegenüber dem Eigentümer, der nicht Vertragspartner ist (vgl. OLGR Köln 2001, 252, 253 f.; BGH, Urt. v. 14.06.1982, II ZR 127/81, VersR 1982, 902).
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